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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge der Awinta GmbH (im Folgenden: FIRMA) bei Online-Bestellungen über Webshop

1. Geltungsumfang
1.1 Die FIRMA veräußert an KUNDEN (im Folgenden: KUNDE) von Dritten hergestellte Hardware und Software (im Folgenden: Waren). Die FIRMA führt die vorgenannten Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB aus. Miete und Leasing von Soft- und Hardware, Übernahme von Serviceleistungen (insbesondere Wartung von Hardware, Pflege von Software), Application Service Providing (ASP) und Erstellung von Individualsoftware sind nicht Gegenstand dieser AGB, sondern erfolgen auf Grundlage gesonderter Vereinbarung weiterer AGB der FIRMA. Insbesondere steht der vorliegende Kaufvertrag in keinerlei rechtlichem Zusammenhang mit einem eventuell zwischen den Parteien abgeschlossenen Service-Vertrag.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der FIRMA nicht ausdrücklich widersprochen oder in Kenntnis abweichender AGB des KUNDEN geliefert wird. Für den Fall, dass der KUNDE die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der FIRMA anzuzeigen.

1.3 Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen der FIRMA und dem KUNDEN abgeschlossenen Verträge und sonstigen Absprachen im Rahmen der Geschäftsverbindung, einschließlich künftiger Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4  Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der FIRMA, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für die Abweichung von dieser Schriftformklausel.

2. Zustandekommen des Vertrages, Rücktritt vom Vertrag
2.1 Bei der ersten Bestellung muss sich der KUNDE auf der Webseite der FIRMA registrieren lassen. Nach dem Registrierungsvorgang wird eine Überprüfung der Angaben erforderlich, weshalb sich  bei einer Erstbestellung der im Webshop in der Verfügbarkeitsanzeige dargestellte Lieferzeitraum um bis zu 2 Tage verzögern kann. Legende der Verfügbarkeitsanzeige: „grün“= max. 2 Tage, „gelb“= im Zulauf, kein Lagerbestand, „rot“ = kein Lagerbestand

2.2 Jede Bestellung eines registrierten KUNDEN über den Webshop stellt ein Angebot des KUNDEN an die FIRMA zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Eingang jeder Bestellung wird durch die FIRMA per e-mail bestätigt. Diese Bestätigung ist keine Annahme des Angebots des Kunden. Eine Annahme erfolgt vielmehr nur, wenn die FIRMA die Annahme ausdrücklich in einer weiteren e-mail erklärt.

2.3 Die FIRMA will nur einen Kaufverträge mit Kunden schliessen, welche Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind, also natürlichen oder juristischen Personen, welche bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Es können daher über die Webseite keine  Waren vom KUNDEN erworben werden, wenn dies der KUNDE für sich  privat oder  weder für seine gewerbliche oder seine selbständige Tätigkeit tut.

2.4 Die FIRMA ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Fremdhersteller von bestellten Gegenständen die Produktion eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt der Leistungserbringung entgegenstehen, deren Umstände die FIRMA nicht zu vertreten hat. Die FIRMA wird den KUNDEN über solche Umstände unverzüglich benachrichtigen und dem KUNDEN im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

3 Lieferung, Leistungszeit und -ort, Verzug, Gefahrenübergang, Entsorgungspflichten
3.1 Die FIRMA ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für den KUNDEN nicht von Interesse. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.

3.2 Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

3.3 Fristen oder Termine verlängern sich angemessen, auch während des Verzugs, bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren oder nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, welche die FIRMA nicht zu vertreten hat. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE nach Abschluss des Kaufvertrages Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages wünscht.

3.4 Die FIRMA kommt mit ihren Leistungspflichten nur durch schriftliche Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung eines unverbindlichen Termins oder einer unverbindlichen Frist muss der KUNDE der FIRMA zuvor eine angemessene Frist, mindestens aber eine Frist von vier Wochen zur Erbringung der Leistung gesetzt haben.

3.5 Liegt die Ursache für die Verzögerung der Leistung im Verantwortungsbereich des KUNDEN, kommt die FIRMA nicht in Leistungsverzug. Befindet sich der Kunde im Gläubigerverzug, so kann die FIRMA die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, den sie für das erfolglose Angebot sowie die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste. Weitergehende Ansprüche der FIRMA bleiben vorbehalten.

3.6 Lieferungen und Leistungen der FIRMA erfolgen am Geschäftssitz der FIRMA. Bei Versendung der Ware auf Verlangen des KUNDEN geht die Gefahr auf den KUNDEN über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben wird. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom KUNDEN zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges im Ermessen der FIRMA liegt.

3.7 Der KUNDE übernimmt und erfüllt, soweit rechtlich zulässig, an Stelle von der FIRMA unwiderruflich und vollständig auf seine Kosten die Rücknahme-, Verwertungs- und Entsorgungspflichten des Herstellers nach §§ 10 Elektrogesetz.

4. Mitwirkungspflichten des KUNDEN
4.1 Der KUNDE verpflichtet sich, in zumutbarem Umfang daran mitzuwirken, dass die FIRMA ihm die Leistung zeitgerecht  überlassen kann.

5. Zahlungsverzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

5.1  Die Zahlung hat sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der KUNDE kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung der Ware die Zahlung bewirkt hat. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der FIRMA.

5.2 Bei Zahlungsverzug des KUNDEN gilt Ziff. 5.3 und dem KUNDEN werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet, wenn FIRMA nicht im Einzelfall einen höheren Schaden nachweist oder der KUNDE den Nachweis für einen geringeren Schaden erbringt.

5.3 Tritt beim KUNDEN eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, werden alle Forderungen der FIRMA gegen den KUNDEN fällig. Ist der KUNDE länger als zwei Wochen in Verzug, kann die FIRMA für weitere Leistungen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen.

5.4 Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der KUNDE ist zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.5 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit der FIRMA geschlossenen Verträgen unterliegt zu ihrer Wirksamkeit dem Erfordernis der Einwilligung durch die FIRMA. Die FIRMA hat das Recht, alle Ansprüche aus den mit dem KUNDEN bestehenden Verträgen an Dritte abzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der FIRMA aus der Geschäftsverbindung mit dem KUNDEN in Haupt- und Nebensache Eigentum der FIRMA.


6.2 Der KUNDE ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht befugt. Für den Fall, dass der KUNDE die Vorbehaltsware dennoch veräußert und die FIRMA dies genehmigt, ist der KUNDE verpflichtet, der FIRMA seine Ansprüche aus der Veräusserung der Vorbehaltsware gegen den Abnehmer abzutreten. Der KUNDE ist verpflichtet, der FIRMA alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der KUNDE Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der FIRMA unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen, die FIRMA unverzüglich zu unterrichten und die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6.3 Die FIRMA verpflichtet sich, die ihr durch den Eigentumsvorbehalt zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des KUNDEN insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht der FIRMA zu.

6.4 Bei schuldhaften Pflichtverletzungen des KUNDEN, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die FIRMA berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung einer Frist von drei Wochen die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn die FIRMA hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der KUNDE ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der KUNDE gestattet der FIRMA unwiderruflich, zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware, die Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten.

7. Gewährleistung
7.1 Der KUNDE hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und andere Mängel (im Folgenden: Mängel) zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er der FIRMA innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Die FIRMA kann sich hierauf nicht berufen, wenn sie den Mangel arglistig verschwiegen hat. Geht die FIRMA aufgrund des Unterlassens der Untersuchungs- und Rügepflicht ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der KUNDE für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

7.2 Der KUNDE hat der FIRMA Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch die FIRMA zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist die FIRMA von der Mängelhaftung befreit.

7.3 Die FIRMA haftet nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen in ihrer Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers der gelieferten Waren oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der KUNDE nicht nachweisen kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, die FIRMA die Äußerung nicht kannte oder nicht kennen musste oder die Aussage zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.

7.4  Die FIRMA gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die FIRMA haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Zum Rücktritt ist der KUNDE nicht berechtigt bei Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet oder vom KUNDEN selbst mit unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.

7.5 Die FIRMA und der KUNDE sind sich darüber einig, dass die Beschreibungen der Hard- und Software im Handbuch/Benutzerdokumentation keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

7.6 Die FIRMA haftet nicht für Mängel bei Lieferung gebrauchter Waren. Dies gilt nicht, wenn die FIRMA den Mangel arglistig verschwiegen hat oder ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

7.7 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen), dass eine Überprüfung des Mangels und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist.

7.8 Verlangt der KUNDE wegen eines Mangels Nacherfüllung, so kann die FIRMA wählen, ob sie den Mangel selbst beseitigt oder mangelfreie Ware als Ersatz liefert. Ersetzte Ware ist an die FIRMA zurückzugeben. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der FIRMA mindestens zwei Versuche innerhalb einer vom KUNDEN bestimmten angemessenen Frist zu. Die FIRMA kann die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, verweigert wird oder aus sonstigen von der FIRMA zu vertretenden Gründen innerhalb der angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der KUNDE nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Fristsetzung muss unter der Androhung erfolgt sein, dass der KUNDE nach Ablauf der Frist die Leistung oder Nacherfüllung ablehnt. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

7. 9. Im Rahmen der Nacherfüllung hat der KUNDE, unabhängig davon, ob er komplette Anlagen, einzelne Hardwarekomponenten oder einzelne Softwaremodule erworben hat, fehlerhafte Ware auf eigene Gefahr an die FIRMA zu versenden. Die Versendung von Hardware hat in der Originalverpackung zu erfolgen.

7.10 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Benutzung der Waren auf einer anderen als der angegebenen Systemumgebung, unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Bedienungsfehler, eine Fehlfunktion der Systemumgebung des KUNDEN, Nichtbeachtung der Benutzerdokumentation, den Hersteller von Fremdsoftware oder -hardware oder ein sonstiges Verschulden des KUNDEN entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der KUNDE ohne Zustimmung der FIRMA Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der KUNDE den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

7.11 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche des KUNDEN einschließlich der  Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.12 Hat der KUNDE die FIRMA wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die FIRMA nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der KUNDE den entstandenen Aufwand zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme der FIRMA grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

8. Haftung
8.1 Die FIRMA haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FIRMA nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der FIRMA auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden in Höhe der doppelten Kaufpreissumme begrenzt. Die Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

8.2 Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Hard- und Software für die Zwecke des KUNDEN geeignet ist und mit beim KUNDEN vorhandener Hard- und Software zusammenarbeitet.

9. Datenschutz
9.1 Rechtsgrundlage und Umfang der Datenerhebung, -verarbeitung und Nutzung
 Auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstegesetzes erhebt die FIRMA die für die Geschäftsabwicklung mit dem KUNDEN erforderlichen Daten. Die FIRMA verwendet diese nur zur Auftragsabwicklung und ggf. dafür im Rahmen von Newslettern oder anderen Werbeträgern günstige Angebote zu offerieren. Eine Weitergabe an Dritte, d.h. Personen oder Unternehmen die nicht der VSA - Unternehmensgruppe angehören erfolgt nur insoweit als Dienstleister (z.B. Paketdienst) diese zur Auftragserfüllung benötigen. Jede weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen.
 Die FIRMA  nutzt Cookies um Benutzerfunktionen zu realisieren (z.B. Warenkorb). Personenbezogene Daten werden darüber nicht erfasst.

9.2 Kundenrecht auf Einsicht
 Das Bundesdatenschutzgesetz gibt dem KUNDEN das Recht auf Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten.. Falls der KUNDE dieses Recht wahrnehmen möchte kann er sich an den/die Datenschutzbeauftragte(n) der VSA Apothekensysteme GmbH wenden in 74321 Bietigheim – Bissingen, Robert-Bosch-Str. 9.

9.3 Datensicherheit und Datenlöschung
 Alle Datenverarbeitungen und Speicherungen  erfolgen auf Systemen die stets auf dem neuesten Stand der Technik vor unerlaubten Zugriffen Dritter physisch wie elektronisch bzw. programmtechnisch geschützt sind. Für den Schutz seines Passwortes ist der KUNDE verantwortlich.
Die Kundendaten werde gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, auf Antrag des KUNDEN oder nach Beendigung der Kundenbeziehung.

10. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der FIRMA gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der FIRMA. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bietigheim-Bissingen, sofern der KUNDE Kaufmann ist.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen fehlen, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle von unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Die Parteien sind überdies verpflichtet, auf Bestimmungen hinzuwirken, durch die ein der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.


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