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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge der Awinta GmbH (im Folgenden: FIRMA) bei Online-Bestellungen über Webshop
1. Geltungsumfang 1.1 Die FIRMA veräußert an KUNDEN (im Folgenden:
KUNDE) von Dritten hergestellte Hardware und Software (im Folgenden:
Waren). Die FIRMA führt die vorgenannten Leistungen ausschließlich auf
der Grundlage der nachfolgenden AGB aus. Miete und Leasing von Soft- und
Hardware, Übernahme von Serviceleistungen (insbesondere Wartung von
Hardware, Pflege von Software), Application Service Providing (ASP) und
Erstellung von Individualsoftware sind nicht Gegenstand dieser AGB,
sondern erfolgen auf Grundlage gesonderter Vereinbarung weiterer AGB der
FIRMA. Insbesondere steht der vorliegende Kaufvertrag in keinerlei
rechtlichem Zusammenhang mit einem eventuell zwischen den Parteien
abgeschlossenen Service-Vertrag.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden ausdrücklich
nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der FIRMA nicht
ausdrücklich widersprochen oder in Kenntnis abweichender AGB des KUNDEN
geliefert wird. Für den Fall, dass der KUNDE die nachfolgenden
allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will,
hat er dies vorher schriftlich der FIRMA anzuzeigen.
1.3 Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen der FIRMA und dem
KUNDEN abgeschlossenen Verträge und sonstigen Absprachen im Rahmen der
Geschäftsverbindung, einschließlich künftiger Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Vertragsänderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung der FIRMA, um wirksam zu sein.
Dies gilt auch für die Abweichung von dieser Schriftformklausel.
2. Zustandekommen des Vertrages, Rücktritt vom Vertrag 2.1 Bei der
ersten Bestellung muss sich der KUNDE auf der Webseite der FIRMA
registrieren lassen. Nach dem Registrierungsvorgang wird eine
Überprüfung der Angaben erforderlich, weshalb sich bei einer
Erstbestellung der im Webshop in der Verfügbarkeitsanzeige dargestellte
Lieferzeitraum um bis zu 2 Tage verzögern kann. Legende der
Verfügbarkeitsanzeige: „grün“= max. 2 Tage, „gelb“= im Zulauf, kein
Lagerbestand, „rot“ = kein Lagerbestand
2.2 Jede Bestellung eines registrierten KUNDEN über den Webshop
stellt ein Angebot des KUNDEN an die FIRMA zum Abschluss eines
Kaufvertrages dar. Der Eingang jeder Bestellung wird durch die FIRMA per
e-mail bestätigt. Diese Bestätigung ist keine Annahme des Angebots des
Kunden. Eine Annahme erfolgt vielmehr nur, wenn die FIRMA die Annahme
ausdrücklich in einer weiteren e-mail erklärt.
2.3 Die FIRMA will nur einen Kaufverträge mit Kunden schliessen,
welche Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind, also natürlichen oder
juristischen Personen, welche bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. Es können daher über die Webseite keine Waren vom KUNDEN
erworben werden, wenn dies der KUNDE für sich privat oder weder für
seine gewerbliche oder seine selbständige Tätigkeit tut.
2.4 Die FIRMA ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein
Fremdhersteller von bestellten Gegenständen die Produktion eingestellt
hat oder Fälle höherer Gewalt der Leistungserbringung entgegenstehen,
deren Umstände die FIRMA nicht zu vertreten hat. Die FIRMA wird den
KUNDEN über solche Umstände unverzüglich benachrichtigen und dem KUNDEN
im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich
erstatten.
3 Lieferung, Leistungszeit und -ort, Verzug, Gefahrenübergang, Entsorgungspflichten 3.1 Die
FIRMA ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt,
es sei denn, die teilweise Erfüllung ist für den KUNDEN nicht von
Interesse. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
3.2 Termine und Fristen sind unverbindlich, solange nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
3.3 Fristen oder Termine verlängern sich angemessen, auch während des
Verzugs, bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren oder nach
Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, welche die FIRMA nicht zu
vertreten hat. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE nach Abschluss des
Kaufvertrages Änderungen oder Ergänzungen des Kaufvertrages wünscht.
3.4 Die FIRMA kommt mit ihren Leistungspflichten nur durch
schriftliche Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung eines unverbindlichen
Termins oder einer unverbindlichen Frist muss der KUNDE der FIRMA zuvor
eine angemessene Frist, mindestens aber eine Frist von vier Wochen zur
Erbringung der Leistung gesetzt haben.
3.5 Liegt die Ursache für die Verzögerung der Leistung im
Verantwortungsbereich des KUNDEN, kommt die FIRMA nicht in
Leistungsverzug. Befindet sich der Kunde im Gläubigerverzug, so kann die
FIRMA die Vergütung des Mehraufwandes verlangen, den sie für das
erfolglose Angebot sowie die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten
Gegenstandes machen musste. Weitergehende Ansprüche der FIRMA bleiben
vorbehalten.
3.6 Lieferungen und Leistungen der FIRMA erfolgen am Geschäftssitz
der FIRMA. Bei Versendung der Ware auf Verlangen des KUNDEN geht die
Gefahr auf den KUNDEN über, sobald die Ware an die Transportperson
übergeben wird. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung
sind vom KUNDEN zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges im Ermessen
der FIRMA liegt.
3.7 Der KUNDE übernimmt und erfüllt, soweit rechtlich zulässig, an
Stelle von der FIRMA unwiderruflich und vollständig auf seine Kosten die
Rücknahme-, Verwertungs- und Entsorgungspflichten des Herstellers nach
§§ 10 Elektrogesetz.
4. Mitwirkungspflichten des KUNDEN 4.1 Der KUNDE verpflichtet
sich, in zumutbarem Umfang daran mitzuwirken, dass die FIRMA ihm die
Leistung zeitgerecht überlassen kann.
5. Zahlungsverzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
5.1 Die Zahlung hat sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der
KUNDE kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungserhalt, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung der Ware die
Zahlung bewirkt hat. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung
bei der FIRMA.
5.2 Bei Zahlungsverzug des KUNDEN gilt Ziff. 5.3 und dem KUNDEN
werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet, wenn FIRMA nicht
im Einzelfall einen höheren Schaden nachweist oder der KUNDE den
Nachweis für einen geringeren Schaden erbringt.
5.3 Tritt beim KUNDEN eine wesentliche Verschlechterung seiner
Vermögensverhältnisse ein, werden alle Forderungen der FIRMA gegen den
KUNDEN fällig. Ist der KUNDE länger als zwei Wochen in Verzug, kann die
FIRMA für weitere Leistungen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung
verlangen.
5.4 Die Aufrechnung des KUNDEN mit Gegenforderungen ist nur möglich,
wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist. Der KUNDE ist zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur
befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. 5.5 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit der
FIRMA geschlossenen Verträgen unterliegt zu ihrer Wirksamkeit dem
Erfordernis der Einwilligung durch die FIRMA. Die FIRMA hat das Recht,
alle Ansprüche aus den mit dem KUNDEN bestehenden Verträgen an Dritte
abzutreten.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der FIRMA aus der
Geschäftsverbindung mit dem KUNDEN in Haupt- und Nebensache Eigentum der
FIRMA.
6.2 Der KUNDE ist zur Verfügung über die Vorbehaltsware nicht
befugt. Für den Fall, dass der KUNDE die Vorbehaltsware dennoch
veräußert und die FIRMA dies genehmigt, ist der KUNDE verpflichtet, der
FIRMA seine Ansprüche aus der Veräusserung der Vorbehaltsware gegen den
Abnehmer abzutreten. Der KUNDE ist verpflichtet, der FIRMA alle zur
Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben
und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Bei
Pfändungen oder Beschlagnahmungen hat der KUNDE Dritte auf den
Eigentumsvorbehalt der FIRMA unverzüglich in geeigneter Form
hinzuweisen, die FIRMA unverzüglich zu unterrichten und die für eine
Intervention notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
6.3 Die FIRMA verpflichtet sich, die ihr durch den Eigentumsvorbehalt
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des KUNDEN insoweit freizugeben,
als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als
20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht der
FIRMA zu.
6.4 Bei schuldhaften Pflichtverletzungen des KUNDEN, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist die FIRMA berechtigt, nach erfolgloser Bestimmung
einer Frist von drei Wochen die Herausgabe der Vorbehaltsware zu
verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Herausgabeverlangen
der Vorbehaltsware liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn die
FIRMA hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der KUNDE ist zur
Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Der KUNDE gestattet der
FIRMA unwiderruflich, zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware, die
Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten.
7. Gewährleistung 7.1 Der KUNDE hat die empfangene Ware
unverzüglich nach Eintreffen auf Abweichungen von der vereinbarten
Beschaffenheit und andere Mängel (im Folgenden: Mängel) zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er der FIRMA innerhalb von
sieben Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von
sieben Tagen nach Entdeckung zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung
als genehmigt. Die FIRMA kann sich hierauf nicht berufen, wenn sie den
Mangel arglistig verschwiegen hat. Geht die FIRMA aufgrund des
Unterlassens der Untersuchungs- und Rügepflicht ihrer Ansprüche
gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet
der KUNDE für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung
resultieren.
7.2 Der KUNDE hat der FIRMA Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung
zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur
Inspektion durch die FIRMA zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies,
so ist die FIRMA von der Mängelhaftung befreit.
7.3 Die FIRMA haftet nicht aufgrund öffentlicher Äußerungen in ihrer
Werbung oder der Werbung eines sonstigen Herstellers der gelieferten
Waren oder dessen Gehilfen, wenn und soweit der KUNDE nicht nachweisen
kann, dass die Werbeaussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben,
die FIRMA die Äußerung nicht kannte oder nicht kennen musste oder die
Aussage zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
7.4 Die FIRMA gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln
behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen
oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Die FIRMA haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit
der Sache nur unerheblich mindern. Zum Rücktritt ist der KUNDE nicht
berechtigt bei Mängeln, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur
unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor,
wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet oder vom KUNDEN selbst mit
unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
7.5 Die FIRMA und der KUNDE sind sich darüber einig, dass die
Beschreibungen der Hard- und Software im Handbuch/Benutzerdokumentation
keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.
7.6 Die FIRMA haftet nicht für Mängel bei Lieferung gebrauchter
Waren. Dies gilt nicht, wenn die FIRMA den Mangel arglistig verschwiegen
hat oder ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
7.7 Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge
der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben (z. B.
Vorlage der Fehlermeldungen), dass eine Überprüfung des Mangels und der
Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist.
7.8 Verlangt der KUNDE wegen eines Mangels Nacherfüllung, so kann die
FIRMA wählen, ob sie den Mangel selbst beseitigt oder mangelfreie Ware
als Ersatz liefert. Ersetzte Ware ist an die FIRMA zurückzugeben. Zur
Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem
Zusammenhang stehenden Mangel stehen der FIRMA mindestens zwei Versuche
innerhalb einer vom KUNDEN bestimmten angemessenen Frist zu. Die FIRMA
kann die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten durchführbar ist. Wenn eine Nachbesserung
oder Ersatzlieferung nicht möglich ist, verweigert wird oder aus
sonstigen von der FIRMA zu vertretenden Gründen innerhalb der
angemessenen Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der KUNDE nach
seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die
Fristsetzung muss unter der Androhung erfolgt sein, dass der KUNDE nach
Ablauf der Frist die Leistung oder Nacherfüllung ablehnt. Der Rücktritt
wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
7. 9. Im Rahmen der Nacherfüllung hat der KUNDE, unabhängig davon, ob
er komplette Anlagen, einzelne Hardwarekomponenten oder einzelne
Softwaremodule erworben hat, fehlerhafte Ware auf eigene Gefahr an die
FIRMA zu versenden. Die Versendung von Hardware hat in der
Originalverpackung zu erfolgen.
7.10 Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln,
die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Benutzung der Waren auf
einer anderen als der angegebenen Systemumgebung, unsachgemäße
Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Bedienungsfehler, eine
Fehlfunktion der Systemumgebung des KUNDEN, Nichtbeachtung der
Benutzerdokumentation, den Hersteller von Fremdsoftware oder -hardware
oder ein sonstiges Verschulden des KUNDEN entstehen. Die Gewährleistung
entfällt, soweit der KUNDE ohne Zustimmung der FIRMA Geräte, Elemente
oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt,
es sei denn, dass der KUNDE den vollen Nachweis führt, dass die noch in
Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche
Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch
die Änderung nicht erschwert wird.
7.11 Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche des KUNDEN
einschließlich der Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.12 Hat der KUNDE die FIRMA wegen Gewährleistung in Anspruch
genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist
oder der geltend gemachte Mangel die FIRMA nicht zur Gewährleistung
verpflichtet, so hat der KUNDE den entstandenen Aufwand zu ersetzen,
sofern er die Inanspruchnahme der FIRMA grob fahrlässig oder vorsätzlich
zu vertreten hat.
8. Haftung 8.1 Die FIRMA haftet bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet die FIRMA nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird oder ein Fall des
Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist
die Haftung der FIRMA auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden in
Höhe der doppelten Kaufpreissumme begrenzt. Die Haftung für das Fehlen
garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden,
Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem
Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
8.2 Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Hard- und Software
für die Zwecke des KUNDEN geeignet ist und mit beim KUNDEN vorhandener
Hard- und Software zusammenarbeitet.
9. Datenschutz 9.1 Rechtsgrundlage und Umfang der Datenerhebung, -verarbeitung und Nutzung Auf
der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstegesetzes
erhebt die FIRMA die für die Geschäftsabwicklung mit dem KUNDEN
erforderlichen Daten. Die FIRMA verwendet diese nur zur
Auftragsabwicklung und ggf. dafür im Rahmen von Newslettern oder anderen
Werbeträgern günstige Angebote zu offerieren. Eine Weitergabe an
Dritte, d.h. Personen oder Unternehmen die nicht der VSA -
Unternehmensgruppe angehören erfolgt nur insoweit als Dienstleister
(z.B. Paketdienst) diese zur Auftragserfüllung benötigen. Jede
weitergehende Nutzung ist ausgeschlossen. Die FIRMA nutzt Cookies
um Benutzerfunktionen zu realisieren (z.B. Warenkorb). Personenbezogene
Daten werden darüber nicht erfasst.
9.2 Kundenrecht auf Einsicht Das Bundesdatenschutzgesetz gibt dem
KUNDEN das Recht auf Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten..
Falls der KUNDE dieses Recht wahrnehmen möchte kann er sich an den/die
Datenschutzbeauftragte(n) der VSA Apothekensysteme GmbH wenden in 74321
Bietigheim – Bissingen, Robert-Bosch-Str. 9.
9.3 Datensicherheit und Datenlöschung Alle Datenverarbeitungen
und Speicherungen erfolgen auf Systemen die stets auf dem neuesten
Stand der Technik vor unerlaubten Zugriffen Dritter physisch wie
elektronisch bzw. programmtechnisch geschützt sind. Für den Schutz
seines Passwortes ist der KUNDE verantwortlich. Die Kundendaten werde
gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten
sind, auf Antrag des KUNDEN oder nach Beendigung der Kundenbeziehung.
10. Beweisklausel Daten, die in elektronischen Registern oder
sonst in elektronischer Form bei der FIRMA gespeichert sind, gelten als
zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen,
Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
11. Schlussbestimmungen 11.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der FIRMA.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bietigheim-Bissingen, sofern der
KUNDE Kaufmann ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen fehlen, ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle von unwirksamen oder
fehlenden Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten
kommt. Die Parteien sind überdies verpflichtet, auf Bestimmungen
hinzuwirken, durch die ein der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung
wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.
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